Der Verkäufer war Anteilseigner eines Unternehmens aktiv im Bereich der Autowaschstraßen, welches in der Rechtsform einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) betrieben wurde. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Einheitsgesellschaft, wonach alleiniger Anteilseigner der Komplementär GmbH die GmbH & Co. KG war. Gegenstand der Übertragung waren damit die Anteile an der Kommanditbeteiligung. Hofmann Klafsky … Mehr
Hofmann Klafsky & Fertig berät natürliche Person bei Veräußerung ihrer Beteiligung an Personengesellschaft