Steuerberatung für Unternehmen
Hofmann Klafsky & Fertig berät Unternehmen im gesamten Lebenszyklus: von der Gründung, der Erfüllung der laufenden Deklarationspflichten bis hin zur Beendigung des unternehmerischen Engagements, beispielsweise bei Verkauf, Umstrukturierung, Nachfolge oder Liquidation.
Die Interessen von Unternehmen fallen regelmäßig mit denen der Finanzverwaltung auseinander. Können die daraus resultierenden Streitigkeiten beispielsweise nicht im Rahmen einer Betriebsprüfung beigelegt werden, sind die Rechte von Unternehmen ggf. in sogenannten Einspruchs- oder Klageverfahren durchzusetzen. Zum Teil ergibt sich ein besonderes Schutzbedürfnis von Unternehmen auch aus anderen Gründen, beispielsweise weil die Anwendung bestimmter vom Gesetzgeber verabschiedeter Normen aufgrund von verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Gründen unklar ist. So war über Jahre unklar, ob die sogenannte Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG eine unzulässige Beihilfe nach EU-Recht darstellt und damit nicht angewendet werden könnte. Der EuGH hat hier nach Jahren der Unsicherheit mit seinem Urteil vom 28.06.2018 für Klarheit gesorgt. Der Gesetzgeber hat auf dieser Basis die Sanierungsklausel rehabilitiert. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bei der Gründung stellen sich regelmäßig Fragen nach der passenden Rechtsform. Weiterhin sind Investitionen steueroptimiert zu gestalten. Zur Finanzierung von Geschäftsideen organisieren klassische Start-ups häufig sogenannte Finanzierungsrunden, bei denen Investoren erforderliche Finanzmittel meist gegen Gewährung von Anteilen oder stillen Beteiligungen bereitstellen.
Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Unternehmen besteht dem Grunde nach die Chance der Nicht-Erfassung aber auch das Risiko der doppelten Erfassung desselben Sachverhalts. Deutschland hat mit den meisten Industriestaaten Doppelbesteuerungsabkommen für Zwecke der Ertragsteuern abgeschlossen. Damit bilden diese Abkommen die Regelungsgrundlage zwischen den betroffenen Staaten, um das Steuersubstrat bei grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmen zwischen den Staaten zu verteilen.
Die Anwendungsfälle sind mannigfaltig. Im Wesentlichen geht es um Abgrenzungsfragen, beispielsweise welche Unternehmensgewinne sind einer Betriebsstätte oder dem Stammhaus zuzurechnen; welcher Staat hat das Besteuerungsrecht an Dividenden, Zinsen oder Lizenzen. Darf und wenn ja in welcher Höhe der Quellenstaat Quellensteuern einbehalten und können diese erstattet oder im Heimatstaat angerechnet werden?
Bei dem Erwerb von Zielgesellschaften sollten Investitions-Strukturen etabliert werden, bei denen die Erträge aus Repatriierung und Veräußerung möglichst wenig durch Steuern belastet werden. Bei der Zielgesellschaft müssen die verbleibenden steuerlichen Risiken durch entsprechende Steuerklauseln im Unternehmenskaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer allokiert werden.
In Fällen, in denen das Eigenkapital einer Gesellschaft nahezu oder bereits aufgebraucht ist und Sanierungsmaßnahmen anstehen, sollten zur Schonung der Liquidität Transaktionskosten aus der Restrukturierung nach Möglichkeit vermieden werden.
Dabei kann es um vielfältige steuerliche Fragen gehen. Oftmals bestehen beispielsweise Gesellschafterdarlehen, die bereinigt oder restrukturiert werden sollen, um eine Überschuldung der Gesellschaft zu verhindern. Hier werden regelmäßig Rangrücktrittsvereinbarungen geschlossen oder Forderungsverzichte durch die Gesellschafter geprüft. Nachdem der sogenannte Sanierungserlass der Finanzverwaltung im Jahre 2017 von der Finanzgerichtsrechtsprechung gekippt wurde (zuletzt beispielsweise BFH-Beschluss vom 16.04.2018, X B 13/18), hat der Gesetzgeber nunmehr gesetzliche Regelungen in § 3a EStG und § 7b GewStG geschaffen, wonach Sanierungsgewinne unter dort bezeichneten Voraussetzungen nicht steuerpflichtig sein sollen. Die Vorschriften des § 3a EStG sowie § 7b GewStG können allerdings erst nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft treten.
Im Lebenszyklus von Unternehmen kommt es regelmäßig vor, dass die gewählte Rechtsform oder Struktur an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen ist.
Die Gründe sind mannigfaltig. Während in manchen Fällen die Haftung begrenzt werden soll, soll in anderen die Struktur vereinfacht oder für mögliche Erwerber oder Nachfolger vorbereitet werden. In den Fällen der Umstrukturierung sollen meist Transaktionskosten wie Steuern möglichst verhindert werden. Von daher sind einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere im Bereich des Umwandlungsteuer- sowie Grunderwerbsteuerrechts erforderlich. Einige Beispiele von Umstrukturierungen, die wir steuerlich begleitet haben, können Sie hier einsehen.
Hofmann & Fertig berät im Rahmen von Unternehmens-Akquisitionen bei der Identifizierung und Quantifizierung steuerlicher Risiken zur Ermittlung des Kaufpreises und bei der Verhandlung der Steuerklausel im Unternehmens-Kaufvertrag. Der Umfang und die Intensität der Tax Due Diligence werden nach den Bedürfnissen der Erwerber festgelegt. In Abhängigkeit des Investitionsumfangs und der möglichen damit in Zusammenhang stehenden Risiken können die Ergebnisse der Tax Due Diligence in sogenannten Red-Flag-Reports oder in ausführlichen Berichten/Gutachten zusammengefasst werden.
In manchen Fällen bleiben trotz gründlicherer Recherche rechtliche Unsicherheiten bestehen, etwa weil es keine einschlägige oder widersprüchliche Rechtsprechung oder Verlautbarungen der Finanzverwaltung existieren. Um ein verbleibendes Risiko nach Möglichkeit auszuschließen oder zumindest zu minimieren, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, eine sogenannte verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Eine verbindliche Auskunft kann grundsätzlich immer nur dann erteilt werden, wenn ein Sachverhalt geplant und demnach noch nicht realisiert wurde. Für die Bearbeitung des Antrags berechnet das Finanzamt eine Gebühr.
Steuerberatung für Privatpersonen
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei nationalen und internationalen steuerlichen Sachverhalten beispielsweise im Rahmen von Vermögensnachfolge (Erbschaften/Schenkungen) oder Erstellung laufender Steuererklärungen. Hofmann Klafsky & Fertig berät auch auf projektbezogener Basis wie z.B. beim steueroptimierten Erwerb von Immobilien, Arbeitnehmerentsendungen oder Selbstanzeigen.
Hofmann Klafsky & Fertig steht Privatpersonen insbesondere bei folgenden Themen zur Verfügung:
Außenprüfungen sind insbesondere auch bei Privatpersonen mit hohen Überschusseinkünften zulässig. Diese betrifft insbesondere Privatpersonen, bei denen die Summe der positiven Überschusseinkünfte im Jahr mehr als EUR 500.000 betragen. Entsprechende Privatpersonen sind seit 2010 verpflichtet steuerrelevante Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren. Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei den seitens der Finanzämter durchgeführten Außenprüfungen.
Die Steuergesetze unterliegen ständigen Reformen. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen bei bevorstehenden Gesetzesänderungen im Hinblick darauf, wie sich diese Änderungen konkret auswirken, wie davon profitiert oder wie nachteilige Konsequenzen nach Möglichkeit vermieden werden können.
Oftmals erhalten Privatpersonen im Rahmen von Restrukturierungsprogrammen der Arbeitgeber eine Abfindung. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen von Abfindungszahlungen, auch bei Fallgestaltungen wie z.B. Wegzug ins Ausland.
Besitzen Privatpersonen Vermögen im Ausland oder erzielen diese ausländische Einkünfte, möchten diese vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland ziehen, greifen nicht mehr nur nationale steuerliche Regelungen. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind Fragen zum internationalen Steuerrecht einschlägig, oftmals sind auch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land zu berücksichtigen. Hofmann Klafsky & Fertig verfügt über die einschlägige Expertise Privatpersonen bei internationalen Sachverhalten vertreten zu können.
Von der Finanzverwaltung erlassene Steuerbescheide sind fehleranfällig. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums sind zwei von drei Einsprüchen erfolgreich. Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei der Überprüfung der Steuerbescheide und Durchsetzung der Ansprüche im Rahmen eines Einspruchsverfahren. Falls das Finanzamt im Rahmen des Einspruchsverfahrens nicht der Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen folgt, gibt es die Möglichkeit, Ihren Steuerfall vor einem Finanzgericht klären zu lassen.
Privatpersonen möchten Vorsorge treffen, ihr Vermögen auf die nächste Generation übertragen, haben keine Abkömmlinge und suchen nach Lösungen, wie das Vermögen möglichst steuerschonend übertragen werden kann oder der Erbfall ist bereits eingetreten. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen im Rahmen der Nachfolgeplanung sowie in Erbfällen, mehr dazu finden Sie hier.
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei der Erstellung ihrer laufenden Einkommensteuererklärungen, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen sowie Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen.
Durch die zunehmende Internationalisierung der Unternehmen erlangt der grenzübergreifende Einsatz von Arbeitnehmern immer mehr an Bedeutung. Bei der Vorbereitung und Abwicklung der Auslandsentsendung treten viele steuerliche Besonderheiten auf. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen im Rahmen ihrer Entsendung von Deutschland in das Ausland oder vom Ausland nach Deutschland bei Fragen der Besteuerung Ihrer Einkünfte, bei der Berechnung von Steuerausgleichsverfahren/hypothetischen Steuern, bei Nettolohnvereinbarungen und bei Frage zur Besteuerung von Mitarbeitervergütungsmodellen (z.B. Stock Options). Auch die steuerliche Beratung von Grenzgängern, Expatriates und Relocations sowie die lohnsteuerliche Behandlung durch den Arbeitgeber zählt zu den Kompetenzfeldern von Hofmann Klafsky & Fertig.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen bei der steueroptimierten Gestaltung ihrer Sachverhalte.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass Angehörige, bei denen typischerweise der Interessengegensatz fehlt, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig gestalten dürfen und das Motiv, Steuern zu sparen, eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen macht. Eine rechtliche Gestaltung ist regelmäßig erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorgesehene Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll.
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien (Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer), bei der laufenden Einkünfteermittlung, bei gehaltenen Immobilien in Gesellschaften, im Rahmen der Nachfolgeplanung und bei der Bewertung der Immobilien.
Bei der Anschaffung sowie dem Halten und bei der Modernisierung von Immobilienvermögen können beispielsweise Wahlrechte für die Steuergestaltung genutzt werden. Steuergestaltungen bieten sich insbesondere auch für Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen an, wenn also beispielsweise Immobilien an Familienangehörige vermietet werden.
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei der Vermögensübergabe. Mehr dazu finden Sie hier.
Selbstanzeige – Kapitalerträge ausländischer Konten
- Erstgespräch bei uns im Hause, bei Ihnen oder telefonisch
- Beratung der Erben von sich im Nachlass befindlichen ausländischen Kontobeziehungen sowie Nacherklärung bzw. Berichtigung der Steuererklärungen des Erblassers oder erstmalige Erstellung der Steuererklärungen des Erblassers
- Steuerliche Prüfung und Ergänzung der Erträgnisaufstellungen der ausländischen Banken
- Ermittlung der voraussichtlich nachzuzahlenden Steuern, Zinsen und ggf. Strafzuschläge
- Minimierung der Steuer durch entsprechende Berücksichtigung von Werbungskosten (z.B. Bankgebühren), Anrechnung gezahlter Quellensteuern, Verrechnung von Verlusten von der ausländischen Bankverbindung
- Nacherklärung von in ausländischen Trusts, Stiftungen, Treuhandverhältnissen und Lebensversicherungen angelegtes Vermögen nach vorheriger steuerlicher Beurteilung
- Kommunikation mit den ausländischen Banken/Vermögensverwaltern/Versicherungsgesellschaften
- Rückforderung von Schweizer Verrechnungssteuern
- Begleitung im steuerlichen Strafverfahren vor Ihrem zuständigen Finanzamt
Selbstanzeige – Kapitalerträge ausländische Immobilie
- Erstgespräch in unserem Hause, bei Ihnen oder telefonisch
- Erstellung der Buchhaltung für die (ausländische) Kapitalgesellschaft sowie der relevanten Steuererklärungen
- Ermittlung der voraussichtlich nachzuzahlenden Steuern, Zinsen und ggf. Strafzuschlag
- Begleitung im steuerlichen Strafverfahren vor Ihrem zuständigen Finanzamt
- Beratung der Erben von sich im Nachlass befindlichen ausländischen Immobilien verwaltet von einer (ausländischen) Kapitalgesellschaft sowie Nacherklärung bzw. Berichtigung der Steuererklärungen des Erblassers oder erstmalige Erstellung der Steuererklärungen des Erblassers
Hofmann Klafsky & Fertig erstellt für Privatpersonen Anträge auf verbindliche Auskunft, um mögliche Rechtsunsicherheiten nach Möglichkeit im Vorfeld auszuräumen. Teilweise lassen sich Sachverhalte steuerlich nicht abschließend einschätzen. Daher bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, für geplante aber noch nicht verwirklichte Sachverhalte eine verbindliche Auskunft zu beantragen und die steuerlichen Folgen abzuklären.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen bezüglich der steuerlichen Konsequenzen bei Wohnsitzverlagerung und Deklaration der Einkünfte in Deutschland. Hofmann Klafsky & Fertig verfügt über ein internationales Netzwerk und bietet Ihnen grenzüberschreitend Lösungen aus einer Hand.
Privatpersonen, welche gedenken aus Deutschland in das Ausland zu verziehen oder vom Ausland nach Deutschland zu ziehen, müssen oftmals mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen bezüglich der steuerlichen Konsequenzen bei Wohnsitzverlagerung und Deklaration der Einkünfte in Deutschland. Dies kann beispielsweise auch Fälle betreffen, bei denen wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften gehalten werden. Daher sollte im Vorfeld die Wohnsitzverlagerung sorgfältig geplant werden.
Steuerberatung für Nachfolgeplanung
Hofmann Klafsky & Fertig begleitet Sie als Unternehmer oder Privatperson bundesweit bei der (steueroptimierten) Übergabe Ihres Unternehmensvermögens bzw. privaten Vermögens zu Lebzeiten oder von Todes wegen. Nach der Identifizierung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse zeigt Ihnen Hofmann Klafsky & Fertig individuelle Lösungen für die Übergabe Ihres Vermögens auf und setzt diese mit Ihnen um. Eine frühzeitige Planung ist für eine gelungene Übergabe oftmals essentiell.
Hofmann Klafsky & Fertig berät zudem auch Erben bzw. Beschenkte bei steuerlichen Fragen nach erfolgten Vermögensübergang, z.B. wenn es um die Erstellung von Steuererklärungen oder Themen wie Erbauseinandersetzung, Auslandsvermögen oder Vermächtnisse geht.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie insbesondere bei folgenden Themen:
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Sie z.B. im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen oder im Rahmen von Scheidungsverfahren bei der Bewertung Ihres privaten Vermögens, wie z.B. Anteilen an vermögensverwaltenden Gesellschaften oder Immobilienvermögen.
Hofmann Klafsky & Fertig erstellt für Sie Erbschaftsteuersteuererklärungen oder Schenkungssteuererklärungen und nimmt die notwendigen Bewertungen des vererbten/verschenkten Vermögens vor.
Hofmann Klafsky & Fertig zeigt Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf, um Ihr Unternehmen auf die nächste Generation oder einen nicht Familienangehörigen zu übertragen. Gegebenenfalls sind Umstrukturierungen erforderlich, eine Vielzahl an familiären Gesprächen zu führen oder Käufer zu finden, was eine rechtzeitige Planung erforderlich macht.
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare bei steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen. Mehr dazu finden Sie hier.
Die Anzahl der Immobilieneigentümer in Deutschland steigt. Hofmann & Fertig unterstützt Sie bei der steueroptimalen Übertragung Ihres im Privatvermögen oder über vermögensverwaltende Gesellschaften gehaltenen Immobilienvermögen. Sie erhalten auf Sie zugeschnittene individuelle Übertragungsmöglichkeiten aufgezeigt, auch im Hinblick auf die Nutzung von Familienmitgliedern als steuersparendes Übertragungsmodell.
Nicht zuletzt seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung in 2012 kommt es zunehmend zu Fallgestaltungen, bei denen nicht mehr nur das deutsche Erb- und Steuerrecht Anwendung findet, sondern auch das ausländische Recht Anwendung findet. Dies kann zum bösen Erwachen bei internationalen Erbschaften und Schenkungen führen, so dass besonders in diesen Fällen frühzeitige Überlegungen anzustellen sind. Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie bei grenzüberschreitenden Nachfolgelösungen.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie im Rahmen der Erb- oder Schenkungsteuer zu den immer häufiger vorkommenden Fällen, dass Kinder im Ausland studieren oder leben, sich Unternehmen im Ausland befinden, ein Wegzug ins Ausland geplant ist, um dort Ihren Lebensabend zu genießen oder Sie erhalten Vermögen, welches sich im Ausland befindet. Beispielsweise kann es bei der folgenden Fallkonstellation zu Schwierigkeiten kommen: Sie haben ein Testament nach deutschem Recht aufgesetzt und wohnen ganz oder den überwiegenden Teil des Jahres im Ausland, z.B. in Spanien. Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie in diesen Fällen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen und zeigt Ihnen Lösungsoptionen auf.
Was passiert, wenn Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin plötzlich ausfallen?
Der Notfallkoffer empfiehlt sich im Falle eines unvorhergesehenen temporären Ausfalls oder Ablebens.
- Wichtige Informationen bündeln sich oft in einer Person und sind meist nicht dokumentiert. Im Falle eines Ausfalls bzw. Ablebens des Unternehmers bzw. der Unternehmerin haben es die Nachfolger bzw. Vertreter oft schwer, die notwendigen Informationen und Unterlagen zu erlangen. Dadurch kann die Fortführung des Unternehmens gefährdet werden. Es können Kundenabwanderungen oder eine Minderung des Unternehmenswertes drohen. Um dem vorzubeugen, empfiehlt sich die Erstellung eines Notfallkoffers.
- Im Notfallkoffer werden alle wichtigen Informationen und Unterlagen zusammengefasst wie z.B. Informationen über ein eventuelles Testament, Benennung eines Vertreters, Passwörter, wichtige Verträge, Kundeninformationen.
- Der Notfallkoffer kann in Form eines physischen Ordners, Schnellhefter oder auch in digitaler Form errichtet werden.
Erfolgreich ist ein Notfallkoffer dann, wenn er individualisiert ist und demnach alle Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Die Erfahrung zeigt, dass die Erstellung eines Notfallkoffers während der Lebenszeit des Unternehmens oft eine einfache Routineaufgabe ist. Dagegen müssen Ihre Vertreter bzw. Nachfolger im Fall der Fälle ein Vielfaches der Zeit aufwenden. Zudem besteht die Gefahr des Unternehmensstillstands.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihres individuellen Notfallkoffers.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie bei der steueroptimierten Übertragung ihres privaten Vermögens. Es werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, ihr Vermögen, wie z.B. Wertpapiere, Lebensversicherungen, Immobilien, Anteile an z.B. vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder das Familienheim z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. Bei den Überlegungen ist auch immer Ihre finanzielle zukünftige Situation zu bedenken, es kann durchaus schon Vermögen übertragen werden und dennoch können Sie sich daraus die Erträge vorbehalten, wie beispielsweise bei Nießbrauchsgestaltungen.
Auch wenn Sie kinderlos sind und keine direkten Nachkommen haben oder Sie von Gesetzes wegen erbberechtigten Familienmitgliedern nicht bedenken möchten, zeigt Ihnen Hofmann Klafsky & Fertig Optionen auf, ihr aufgebautes Vermögen (steuerschonend) zu übertragen, so dass dieses nicht an den Staat fällt. In diesen Fällen kann eventuell auch die Gründung einer Stiftung interessant sein.
Hofmann Klafsky & Fertig berät auch zukünftige Erben bzw. Beschenkte, falls Sie Vermögen übertragen bekommen haben und sich daraus steuerliche Fragestellungen ergeben.
Hofmann Klafsky & Fertig lässt Sie „Probesterben“. Auch wenn es zunächst etwas skurril klingt, hilft es den Erbfall und die daraus folgenden steuerlichen Konsequenzen zu simulieren, um eventuellen Handlungsbedarf aufzudecken. Wenn es zu einem plötzlichen Ausfall des Unternehmers kommt oder auch der Privatperson, kann es zu unerwünschten steuerlichen bzw. erbrechtlichen Folgen kommen, die bislang unbeobachtet geblieben sind.
Hofmann Klafsky & Fertig schaut sich gemeinsam mit Ihnen zu Beginn des Probesterbens an, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche Vorkehrungen Sie bislang getroffen haben. Auf dieser Grundlage werden Ihnen die erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Konsequenzen aufgezeigt. Oftmals spiegelt sich in diesem Ergebnis nicht ihr Wunsch wieder. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag für einen Unternehmer. Für eine Privatperson beispielsweise kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn das Vermögen auf Familienmitglieder übergehen würde, die sie auf keinen Fall bedenken möchte.
Das Probesterben ist die Basis für die Gestaltungsberatung. Hofmann Klafsky & Fertig zeigt Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, welche Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
Hofmann Klafsky & Fertig zeigt Ihnen die steuerlichen Folgen ihrer gewählten Testamentsregelung auf oder unterstützt Sie bei den steuerlichen Aspekten beim Aufsetzen eines Testaments. Ein Großteil der selbstverfassten Testamente sind unwirksam, weil beispielsweise die Form nicht eingehalten wurde. Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten in der Familie, weil Testamente ausgelegt werden müssen, da diese nicht sauber verfasst wurden. Dies kann zu langjährigen Streitigkeiten führen. Hierfür existieren genug Beispiele hinsichtlich bekannter Persönlichkeiten in den Medien.
Das Berliner Testament beispielsweise ist aus steuerlicher Sicht oftmals nicht empfehlenswert, weil hierdurch Erbschaftsteuer entsteht, welche vermieden werden könnte. Mehr dazu siehe hier.
Hofmann Klafsky & Fertig zeigt Ihnen die steuerlichen Folgen Ihres gewählten bzw. gewünschten Güterstandes auf. Ehegatten beispielsweise im Güterstand der Gütertrennungen verschenken den steuerfreien Zugewinnausgleich im Erbfall. Hier würde sich eventuell eine (modifizierte) Zugewinngemeinschaft anbieten.
Auch die sogenannte Güterstandsschaukel ist ein von der Finanzverwaltung anerkanntes Modell um Vermögen steuerschonend an den Ehegatten zu übertragen. Hat beispielsweise ein Ehepartner, welcher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, ein Vermögen von 2 Million Euro und der andere Ehepartner kein Vermögen und möchte Erstgenannter auf seinen Ehepartner Vermögen über den Freibetrag von 500.000 Euro hinaus übertragen, würde im Falle der Übertragung Schenkungsteuer anfallen. Um diese Schenkungsteuer zu umgehen, kann das Ehepaar durch notariellen Vertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung übergehen. Hierdurch wird der Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst, der nicht der Schenkungsteuer unterliegt. Danach kann das Ehepaar wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft wechseln. Somit könnten 1 Million Euro auf den anderen Ehepartner steuerfrei übertragen werden.
Hofmann Klafsky & Fertig führt für Sie als Unternehmer, Käufer, Verkäufer, Erbe, Beschenkten oder aber auch als Leistung für Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare die Bewertung von Unternehmen durch. Angefangen über das vereinfachte Ertragswertverfahren, über eine modifizierte IDW S1 Bewertung bis hin zum IDW S1. Da das Verfahren nach IDW S1 nicht immer gefordert und dieses Verfahren recht aufwendig ist und teilweise auch keine anderen Ergebnisse liefert als einfachere Verfahren bietet Ihnen Hofmann & Fertig zunächst eine sogenannte Wertindikation an. Dieses Verfahren überprüft den nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert und ist kostengünstiger als ein komplettes IDW S1 Gutachten.
Hofmann Klafsky & Fertig erstellt für Privatpersonen Anträge auf verbindliche Auskunft, um mögliche Rechtsunsicherheiten nach Möglichkeit im Vorfeld auszuräumen. Teilweise lassen sich Sachverhalte steuerlich nicht abschließend einschätzen. Daher bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, für geplante aber noch nicht verwirklichte Sachverhalte eine verbindliche Auskunft zu beantragen und die steuerlichen Folgen abzuklären.
GUTACHTENDIENST
Bei der Vielfalt der steuerlichen Themen und der Geschwindigkeit der Änderungen ist es oftmals schwierig, bei sämtlichen Themen auf dem neuesten Stand zu bleiben. Sich neben dem Tagesgeschäft in einen neuen steuerrechtlichen Bereich einzuarbeiten, erfordert oftmals nicht vorhandene Kapazitäten. Hofmann Klafsky & Fertig bietet insbesondere für Steuerberater, Unternehmen, Privatpersonen, Rechtsanwälte und Notare den Service, projektbezogene Fragestellungen in Form eines Gutachtens zu beantworten und Sie somit im Tagesgeschäft zu entlasten. So werden wir regelmäßig hinzugezogen, um eine bereits bestehende Meinung zu überprüfen und eine Zweitmeinung abzugeben. Dabei begutachten wir sowohl Fragen der Steuergestaltung aber beraten auch im klassischen Fall bei der Abwehrbeispielsweise im Rahmen von Betriebsprüfungen und Einspruchs- oder Klageverfahren. Schwerpunkte unserer Beratung sind unter anderem:
- (Internationales) Unternehmenssteuerrecht
- Umstrukturierungen bei Unternehmen
- (Internationale) Einkommensteuer
- (Internationale) Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wir richten uns dabei nach Ihren Bedürfnissen, d.h. Sie entscheiden, ob wir im Hintergrund für Sie arbeiten oder mit der Gegenseite direkt in Kontakt treten und welchen Umfang das Gutachten haben soll. Diskretion und Mandatsschutz sind für uns Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Unsere Partner und Mitarbeiter sind als Fachberater für Internationales Steuerrecht sowie Fachberater für Unternehmensnachfolge ausgewiesene Experten in Ihren Gebieten und publizieren regelmäßig zu aktuellen Themen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.