Hofmann Klafsky & Fertig berät natürliche Person bei Veräußerung ihrer Beteiligung an Personengesellschaft

Der Verkäufer war Anteilseigner eines Unternehmens aktiv im Bereich der Autowaschstraßen, welches in der Rechtsform einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) betrieben wurde. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Einheitsgesellschaft, wonach alleiniger Anteilseigner der Komplementär GmbH die GmbH & Co. KG war. Gegenstand der Übertragung waren damit die Anteile an der Kommanditbeteiligung.

Hofmann Klafsky & Fertig hat den Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der Personengesellschaft beraten. Im Rahmen des Verkaufsprozesses haben wir neben der steuerlichen Überarbeitung des Kauf- und Übertragungsvertrag insbesondere strukturelle Überlegungen zur Transaktionsstruktur erarbeitet, da neben der Bereinigung der Kapitalkonten der GmbH & Co. KG diverse Refinanzierungen erforderlich waren, um bestehende Finanzierungen auf Ebene der Personengesellschaft (Gesamthandsbilanz) sowie des Verkäufers (Sonderbilanz) abzulösen waren. Wir haben kanzleiübergreifend mit Anwälten aus dem Bereich Gesellschaftsrecht gearbeitet, die den rechtlichen Teil der Transaktion begleitet haben.