Steuerliche Behandlung von nachträglichen Änderungen des Veräußerungspreises beim Unternehmensverkauf

Fertig, Ubg 2014, S. 98 Der Unternehmenswert wird häufig nach den zukünftigen Ertragsaussichten des Zielunternehmens bemessen. Nachträgliche Zahlungen im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf können auf sogenannten Kaufpreis­anpassungsklauseln (Earn-Out-Klauseln) beruhen, allerdings auch durch herkömmliche Garantie- oder Freistellungs­verpflichtungen verursacht sein. Darüber hinaus können nachträgliche Kaufpreisanpassungen auch auf dem Eintreten von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen gemäß §158 BGB beruhen … Mehr