Hofmann & Fertig berät führendes niederländisches Telekommunikationsunternehmen

Hofmann & Fertig berät ein führendes niederländisches Telekommunikationsunternehmen in sämtlichen steuerrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Tax Due Diligence und M&A-Strukturierung, bei seinem Investment in ein Münchner Start-up beraten. Die Niederländer beteiligen sich neben bestehenden Anteilseignern an einer Finanzierungsrunde von insgesamt 1,5 Millionen Euro. Das Start-up entwickelt smarte Lösungen für Gegensprechanlagen, wodurch ein schlüsselloser aus der Ferne gesteuerter Zugang … Mehr

Neue grunderwerb­steuerliche Anzeige­pflichten beim Asset Deal?

Fertig, BB 2016, S. 286   Seit einiger Zeit werden von bayerischen Finanzämtern Verspätungszuschläge gegen den Erwerber von inländischen Grundstücken festgesetzt, wenn der beurkundende Notar seiner Anzeigepflicht gem. § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GrEStG nicht (rechtzeitig) nachgekommen ist. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Verwaltungspraxis auseinander und zeigt möglichen Handlungsbedarf … Mehr

Kanzleigründung

Kanzleigründung: Hofmann & Fertig Partnerschaft aus Steuerberatern mbB (Hofmann & Fertig) wurde mit Eintragung am 06. Januar 2016 im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht in Frankfurt am Main gegründet. Wir sind eine Partnerschaftsgesellschaft aus Steuerberatern mit beschränkter Berufshaftung, die schwer­punktmäßig in allen Fragen des Unter­nehmens­steuer­rechts sowie der Nachfolgeplanung von Unter­nehmen und Privat­personen berät.

Steuerliche Behandlung von nachträglichen Änderungen des Veräußerungspreises beim Unternehmensverkauf

Fertig, Ubg 2014, S. 98 Der Unternehmenswert wird häufig nach den zukünftigen Ertragsaussichten des Zielunternehmens bemessen. Nachträgliche Zahlungen im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf können auf sogenannten Kaufpreis­anpassungsklauseln (Earn-Out-Klauseln) beruhen, allerdings auch durch herkömmliche Garantie- oder Freistellungs­verpflichtungen verursacht sein. Darüber hinaus können nachträgliche Kaufpreisanpassungen auch auf dem Eintreten von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen gemäß §158 BGB beruhen … Mehr