Fertig, Ubg 2014, S. 98
Der Unternehmenswert wird häufig nach den zukünftigen Ertragsaussichten des Zielunternehmens bemessen. Nachträgliche Zahlungen im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf können auf sogenannten Kaufpreisanpassungsklauseln (Earn-Out-Klauseln) beruhen, allerdings auch durch herkömmliche Garantie- oder Freistellungsverpflichtungen verursacht sein. Darüber hinaus können nachträgliche Kaufpreisanpassungen auch auf dem Eintreten von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen gemäß §158 BGB beruhen oder auch aus nachträglichen vertraglichen Anpassungen resultieren. Anhand von ausgewählten Rechtsprechungsnachweisen wird aufgezeigt wie nachträgliche Kaufpreisanpassungen steuerlich zu behandeln sind und welche Schlussfolgerungen für die Beratungspraxis daraus abgeleitet werden können.
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