Der automatische Informationsaustausch ist zum 30. September 2017 in Kraft getreten. Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums haben die ersten Länder, welche am automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten teilnehmen, nun erstmals entsprechende Informationen dem Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellt. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nun die Aufgabe, diese Daten an die zuständigen Finanzämter zur Auswertung weiterzugeben.
Bereits im Vorfeld wurde spekuliert, dass das Bundeszentralamt für Steuern technisch noch nicht in der Lage sei, diese umfangreichen Datensätze zeitnah an die zuständigen Finanzämter weiterzugeben. Der Chef der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, schätzt, dass langfristig 30 Millionen Datensätze nach Deutschland transferiert werden. Der Weg zu den örtlichen Finanzämtern wird jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Daten müssen gesichtet, sortiert und den Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Hierfür scheint es noch keine endgültige Transferlösung zu geben. Derzeit sind Arbeitsgruppen mit der Lösungsfindung beschäftigt.
„Die ersten Daten werden wir Anfang 2019 an die Finanzämter versenden können“, sagte der Steuerabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Michael Sell der WirtschaftsWoche. Der Chef der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, erwartet laut „Tagesspiegel“, dass unter den nach Deutschland kommenden Datensätzen auch den Finanzbehörden bislang unbekannte Daten sein werden.
Somit verschafft die Finanzverwaltung möglicherweise selbst den Steuerpflichtigen noch etwas mehr Zeit für die Abgabe einer wirksamen und damit strafbefreienden Selbstanzeige.
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