Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in den letzten Wochen zweimal bekräftigt, dass nach dessen Auffassung, eine Rechteüberlassung von im Inland registrierten Rechten eine beschränkte Steuerpflicht des Gläubigers in Deutschland gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f) EStG auslöst, ohne dass dafür einen über die Registereintragung hinausgehenden Bezug zu Deutschland erforderlich wäre (ausländische … Mehr
Abzugsteuern auf Lizenzvergütungen kraft Registereintragung