Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG sind keine (verbotene) staatliche Beihilfe

Fertig, Der Betrieb 2019, S. 25

Mit ihrem Urteil vom 19.12.2018 hat die Große Kammer des EuGH in der Rechtssache C-374/17 entschieden, dass es sich bei der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern gem. § 6a GrEStG nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV handelt. Demnach bleibt diese Vorschrift sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft grundsätzlich weiterhin anwendbar.

Die komplette Kommentierung des Urteils lesen Sie in der Zeitschrift Der Betrieb Nr.01-02 v 11.01.2019, S. 25 oder Abonnenten hier.