Fertig, Der Betrieb 2019, S. 25
Mit ihrem Urteil vom 19.12.2018 hat die Große Kammer des EuGH in der Rechtssache C-374/17 entschieden, dass es sich bei der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern gem. § 6a GrEStG nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV handelt. Demnach bleibt diese Vorschrift sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft grundsätzlich weiterhin anwendbar.