Der automatische Informationsaustausch ist zum 30. September 2017 in Kraft getreten. Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums haben die ersten Länder, welche am automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten teilnehmen, nun erstmals entsprechende Informationen dem Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellt. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nun die Aufgabe, diese Daten an die zuständigen Finanzämter zur Auswertung weiterzugeben. Bereits … Mehr
Informationsaustausch von Steuerdaten an Finanzämter verzögert sich wohl bis 2019