Hofmann & Fertig berät die deutschen Tochtergesellschaften eines an der New Yorker Börse gelisteten globalen Fortune-500-Konzerns bei der Gestaltung sowie sämtlichen steuerlichen Fragestellungen bei der Vereinfachung der deutschen Gruppenstruktur.
In Deutschland unterhält der US-Konzern eine Holding-Gesellschaft, welche mehrheitlich an verschiedenen Tochtergesellschaften beteiligt ist. Zur Vereinfachung der deutschen Gruppenstruktur wurden zwei Schwester-Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) miteinander verschmolzen. Die Verschmelzung konnte steuerneutral zu Buchwerten also ohne Aufdeckung stiller Reserven im Sinne der §§ 11 ff. Umwandlungsteuergesetz umgesetzt werden (steuerneutrale Verschmelzung).
Für handels- und (ertrag-) steuerrechtliche Zwecke wurde die Verschmelzung mit Rückwirkung umgesetzt, wodurch sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sowie sämtliche Gewinne und Verluste des übertragenden Rechtsträgers ab dem Übertragungsstichtag dem übernehmenden Rechtsträger zugerechnet werden. Auf dieser Basis konnte der gewöhnliche Jahreschabschluss als Verschmelzungs-Schlussbilanz herangezogen werden. Weiter entfallen sämtliche ertragsteuerlichen Deklarationspflichten des übertragenden Rechtsträgers nach dem Übertragungsstichtag.