Hofmann & Fertig berät vermögende Privatperson bei der Übertragung von diversen Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Ausgangspunkt der steuerlichen Gestaltung war die Bewertung der Immobilien für schenkungsteuerliche Zwecke nach dem Bewertungsgesetz. Da die Werte der Immobilien die Freibeträge der drei Kinder überschritten hätten, wurde hier das Immobilienvermögen auf die drei Familienstämme aufgeteilt, wonach die drei Kinder der Schenkerin jeweils mit ihren eigenen Kindern (Enkel zur Schenkerin) jeweils eine vermögensverwaltende Personengesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründeten. Die Beteiligungen an den GbRs wurden so bemessen, dass die den Kindern und Enkelkindern noch verfügbaren Freibeträge nicht überschritten wurden, so dass diese Übertragung im Ergebnis (schenkung-) steuerfrei erfolgen konnte. Durch die Ausnutzung von Steuerbefreiungen entstand ebenso keine Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuerbefreiung).
Diese Gestaltung ermöglicht insbesondere den Vorteil, dass die Geschäftsführungsbefugnis, Entnahmeverhalten sowie die Beschlussfassung nach den individuellen Bedürfnissen flexibel ausgestaltet werden kann.