Steuerberatung für Nachfolgeplanung
Hofmann Klafsky & Fertig begleitet Sie als Unternehmer oder Privatperson bundesweit bei der (steueroptimierten) Übergabe Ihres Unternehmensvermögens bzw. privaten Vermögens zu Lebzeiten oder von Todes wegen. Nach der Identifizierung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse zeigt Ihnen Hofmann Klafsky & Fertig individuelle Lösungen für die Übergabe Ihres Vermögens auf und setzt diese mit Ihnen um. Eine frühzeitige Planung ist für eine gelungene Übergabe oftmals essentiell.
Hofmann Klafsky & Fertig berät zudem auch Erben bzw. Beschenkte bei steuerlichen Fragen nach erfolgten Vermögensübergang, z.B. wenn es um die Erstellung von Steuererklärungen oder Themen wie Erbauseinandersetzung, Auslandsvermögen oder Vermächtnisse geht.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie insbesondere bei folgenden Themen:
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Sie z.B. im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen oder im Rahmen von Scheidungsverfahren bei der Bewertung Ihres privaten Vermögens, wie z.B. Anteilen an vermögensverwaltenden Gesellschaften oder Immobilienvermögen.
Hofmann Klafsky & Fertig erstellt für Sie Erbschaftsteuersteuererklärungen oder Schenkungssteuererklärungen und nimmt die notwendigen Bewertungen des vererbten/verschenkten Vermögens vor.
Hofmann Klafsky & Fertig zeigt Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf, um Ihr Unternehmen auf die nächste Generation oder einen nicht Familienangehörigen zu übertragen. Gegebenenfalls sind Umstrukturierungen erforderlich, eine Vielzahl an familiären Gesprächen zu führen oder Käufer zu finden, was eine rechtzeitige Planung erforderlich macht.
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare bei steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen. Mehr dazu finden Sie hier.
Die Anzahl der Immobilieneigentümer in Deutschland steigt. Hofmann & Fertig unterstützt Sie bei der steueroptimalen Übertragung Ihres im Privatvermögen oder über vermögensverwaltende Gesellschaften gehaltenen Immobilienvermögen. Sie erhalten auf Sie zugeschnittene individuelle Übertragungsmöglichkeiten aufgezeigt, auch im Hinblick auf die Nutzung von Familienmitgliedern als steuersparendes Übertragungsmodell.
Nicht zuletzt seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung in 2012 kommt es zunehmend zu Fallgestaltungen, bei denen nicht mehr nur das deutsche Erb- und Steuerrecht Anwendung findet, sondern auch das ausländische Recht Anwendung findet. Dies kann zum bösen Erwachen bei internationalen Erbschaften und Schenkungen führen, so dass besonders in diesen Fällen frühzeitige Überlegungen anzustellen sind. Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie bei grenzüberschreitenden Nachfolgelösungen.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie im Rahmen der Erb- oder Schenkungsteuer zu den immer häufiger vorkommenden Fällen, dass Kinder im Ausland studieren oder leben, sich Unternehmen im Ausland befinden, ein Wegzug ins Ausland geplant ist, um dort Ihren Lebensabend zu genießen oder Sie erhalten Vermögen, welches sich im Ausland befindet. Beispielsweise kann es bei der folgenden Fallkonstellation zu Schwierigkeiten kommen: Sie haben ein Testament nach deutschem Recht aufgesetzt und wohnen ganz oder den überwiegenden Teil des Jahres im Ausland, z.B. in Spanien. Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie in diesen Fällen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen und zeigt Ihnen Lösungsoptionen auf.
Was passiert, wenn Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin plötzlich ausfallen?
Der Notfallkoffer empfiehlt sich im Falle eines unvorhergesehenen temporären Ausfalls oder Ablebens.
- Wichtige Informationen bündeln sich oft in einer Person und sind meist nicht dokumentiert. Im Falle eines Ausfalls bzw. Ablebens des Unternehmers bzw. der Unternehmerin haben es die Nachfolger bzw. Vertreter oft schwer, die notwendigen Informationen und Unterlagen zu erlangen. Dadurch kann die Fortführung des Unternehmens gefährdet werden. Es können Kundenabwanderungen oder eine Minderung des Unternehmenswertes drohen. Um dem vorzubeugen, empfiehlt sich die Erstellung eines Notfallkoffers.
- Im Notfallkoffer werden alle wichtigen Informationen und Unterlagen zusammengefasst wie z.B. Informationen über ein eventuelles Testament, Benennung eines Vertreters, Passwörter, wichtige Verträge, Kundeninformationen.
- Der Notfallkoffer kann in Form eines physischen Ordners, Schnellhefter oder auch in digitaler Form errichtet werden.
Erfolgreich ist ein Notfallkoffer dann, wenn er individualisiert ist und demnach alle Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Die Erfahrung zeigt, dass die Erstellung eines Notfallkoffers während der Lebenszeit des Unternehmens oft eine einfache Routineaufgabe ist. Dagegen müssen Ihre Vertreter bzw. Nachfolger im Fall der Fälle ein Vielfaches der Zeit aufwenden. Zudem besteht die Gefahr des Unternehmensstillstands.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihres individuellen Notfallkoffers.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Sie bei der steueroptimierten Übertragung ihres privaten Vermögens. Es werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, ihr Vermögen, wie z.B. Wertpapiere, Lebensversicherungen, Immobilien, Anteile an z.B. vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder das Familienheim z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. Bei den Überlegungen ist auch immer Ihre finanzielle zukünftige Situation zu bedenken, es kann durchaus schon Vermögen übertragen werden und dennoch können Sie sich daraus die Erträge vorbehalten, wie beispielsweise bei Nießbrauchsgestaltungen.
Auch wenn Sie kinderlos sind und keine direkten Nachkommen haben oder Sie von Gesetzes wegen erbberechtigten Familienmitgliedern nicht bedenken möchten, zeigt Ihnen Hofmann Klafsky & Fertig Optionen auf, ihr aufgebautes Vermögen (steuerschonend) zu übertragen, so dass dieses nicht an den Staat fällt. In diesen Fällen kann eventuell auch die Gründung einer Stiftung interessant sein.
Hofmann Klafsky & Fertig berät auch zukünftige Erben bzw. Beschenkte, falls Sie Vermögen übertragen bekommen haben und sich daraus steuerliche Fragestellungen ergeben.
Hofmann Klafsky & Fertig lässt Sie „Probesterben“. Auch wenn es zunächst etwas skurril klingt, hilft es den Erbfall und die daraus folgenden steuerlichen Konsequenzen zu simulieren, um eventuellen Handlungsbedarf aufzudecken. Wenn es zu einem plötzlichen Ausfall des Unternehmers kommt oder auch der Privatperson, kann es zu unerwünschten steuerlichen bzw. erbrechtlichen Folgen kommen, die bislang unbeobachtet geblieben sind.
Hofmann Klafsky & Fertig schaut sich gemeinsam mit Ihnen zu Beginn des Probesterbens an, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche Vorkehrungen Sie bislang getroffen haben. Auf dieser Grundlage werden Ihnen die erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Konsequenzen aufgezeigt. Oftmals spiegelt sich in diesem Ergebnis nicht ihr Wunsch wieder. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag für einen Unternehmer. Für eine Privatperson beispielsweise kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn das Vermögen auf Familienmitglieder übergehen würde, die sie auf keinen Fall bedenken möchte.
Das Probesterben ist die Basis für die Gestaltungsberatung. Hofmann Klafsky & Fertig zeigt Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, welche Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
Hofmann Klafsky & Fertig zeigt Ihnen die steuerlichen Folgen ihrer gewählten Testamentsregelung auf oder unterstützt Sie bei den steuerlichen Aspekten beim Aufsetzen eines Testaments. Ein Großteil der selbstverfassten Testamente sind unwirksam, weil beispielsweise die Form nicht eingehalten wurde. Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten in der Familie, weil Testamente ausgelegt werden müssen, da diese nicht sauber verfasst wurden. Dies kann zu langjährigen Streitigkeiten führen. Hierfür existieren genug Beispiele hinsichtlich bekannter Persönlichkeiten in den Medien.
Das Berliner Testament beispielsweise ist aus steuerlicher Sicht oftmals nicht empfehlenswert, weil hierdurch Erbschaftsteuer entsteht, welche vermieden werden könnte. Mehr dazu siehe hier.
Hofmann Klafsky & Fertig zeigt Ihnen die steuerlichen Folgen Ihres gewählten bzw. gewünschten Güterstandes auf. Ehegatten beispielsweise im Güterstand der Gütertrennungen verschenken den steuerfreien Zugewinnausgleich im Erbfall. Hier würde sich eventuell eine (modifizierte) Zugewinngemeinschaft anbieten.
Auch die sogenannte Güterstandsschaukel ist ein von der Finanzverwaltung anerkanntes Modell um Vermögen steuerschonend an den Ehegatten zu übertragen. Hat beispielsweise ein Ehepartner, welcher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, ein Vermögen von 2 Million Euro und der andere Ehepartner kein Vermögen und möchte Erstgenannter auf seinen Ehepartner Vermögen über den Freibetrag von 500.000 Euro hinaus übertragen, würde im Falle der Übertragung Schenkungsteuer anfallen. Um diese Schenkungsteuer zu umgehen, kann das Ehepaar durch notariellen Vertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung übergehen. Hierdurch wird der Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst, der nicht der Schenkungsteuer unterliegt. Danach kann das Ehepaar wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft wechseln. Somit könnten 1 Million Euro auf den anderen Ehepartner steuerfrei übertragen werden.
Hofmann Klafsky & Fertig führt für Sie als Unternehmer, Käufer, Verkäufer, Erbe, Beschenkten oder aber auch als Leistung für Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare die Bewertung von Unternehmen durch. Angefangen über das vereinfachte Ertragswertverfahren, über eine modifizierte IDW S1 Bewertung bis hin zum IDW S1. Da das Verfahren nach IDW S1 nicht immer gefordert und dieses Verfahren recht aufwendig ist und teilweise auch keine anderen Ergebnisse liefert als einfachere Verfahren bietet Ihnen Hofmann & Fertig zunächst eine sogenannte Wertindikation an. Dieses Verfahren überprüft den nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert und ist kostengünstiger als ein komplettes IDW S1 Gutachten.
Hofmann Klafsky & Fertig erstellt für Privatpersonen Anträge auf verbindliche Auskunft, um mögliche Rechtsunsicherheiten nach Möglichkeit im Vorfeld auszuräumen. Teilweise lassen sich Sachverhalte steuerlich nicht abschließend einschätzen. Daher bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, für geplante aber noch nicht verwirklichte Sachverhalte eine verbindliche Auskunft zu beantragen und die steuerlichen Folgen abzuklären.