Steuerberatung für Privatpersonen
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei nationalen und internationalen steuerlichen Sachverhalten beispielsweise im Rahmen von Vermögensnachfolge (Erbschaften/Schenkungen) oder Erstellung laufender Steuererklärungen. Hofmann Klafsky & Fertig berät auch auf projektbezogener Basis wie z.B. beim steueroptimierten Erwerb von Immobilien, Arbeitnehmerentsendungen oder Selbstanzeigen.
Hofmann Klafsky & Fertig steht Privatpersonen insbesondere bei folgenden Themen zur Verfügung:
Außenprüfungen sind insbesondere auch bei Privatpersonen mit hohen Überschusseinkünften zulässig. Diese betrifft insbesondere Privatpersonen, bei denen die Summe der positiven Überschusseinkünfte im Jahr mehr als EUR 500.000 betragen. Entsprechende Privatpersonen sind seit 2010 verpflichtet steuerrelevante Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren. Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei den seitens der Finanzämter durchgeführten Außenprüfungen.
Die Steuergesetze unterliegen ständigen Reformen. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen bei bevorstehenden Gesetzesänderungen im Hinblick darauf, wie sich diese Änderungen konkret auswirken, wie davon profitiert oder wie nachteilige Konsequenzen nach Möglichkeit vermieden werden können.
Oftmals erhalten Privatpersonen im Rahmen von Restrukturierungsprogrammen der Arbeitgeber eine Abfindung. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen von Abfindungszahlungen, auch bei Fallgestaltungen wie z.B. Wegzug ins Ausland.
Besitzen Privatpersonen Vermögen im Ausland oder erzielen diese ausländische Einkünfte, möchten diese vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland ziehen, greifen nicht mehr nur nationale steuerliche Regelungen. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind Fragen zum internationalen Steuerrecht einschlägig, oftmals sind auch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land zu berücksichtigen. Hofmann Klafsky & Fertig verfügt über die einschlägige Expertise Privatpersonen bei internationalen Sachverhalten vertreten zu können.
Von der Finanzverwaltung erlassene Steuerbescheide sind fehleranfällig. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums sind zwei von drei Einsprüchen erfolgreich. Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei der Überprüfung der Steuerbescheide und Durchsetzung der Ansprüche im Rahmen eines Einspruchsverfahren. Falls das Finanzamt im Rahmen des Einspruchsverfahrens nicht der Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen folgt, gibt es die Möglichkeit, Ihren Steuerfall vor einem Finanzgericht klären zu lassen.
Privatpersonen möchten Vorsorge treffen, ihr Vermögen auf die nächste Generation übertragen, haben keine Abkömmlinge und suchen nach Lösungen, wie das Vermögen möglichst steuerschonend übertragen werden kann oder der Erbfall ist bereits eingetreten. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen im Rahmen der Nachfolgeplanung sowie in Erbfällen, mehr dazu finden Sie hier.
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei der Erstellung ihrer laufenden Einkommensteuererklärungen, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen sowie Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen.
Durch die zunehmende Internationalisierung der Unternehmen erlangt der grenzübergreifende Einsatz von Arbeitnehmern immer mehr an Bedeutung. Bei der Vorbereitung und Abwicklung der Auslandsentsendung treten viele steuerliche Besonderheiten auf. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen im Rahmen ihrer Entsendung von Deutschland in das Ausland oder vom Ausland nach Deutschland bei Fragen der Besteuerung Ihrer Einkünfte, bei der Berechnung von Steuerausgleichsverfahren/hypothetischen Steuern, bei Nettolohnvereinbarungen und bei Frage zur Besteuerung von Mitarbeitervergütungsmodellen (z.B. Stock Options). Auch die steuerliche Beratung von Grenzgängern, Expatriates und Relocations sowie die lohnsteuerliche Behandlung durch den Arbeitgeber zählt zu den Kompetenzfeldern von Hofmann Klafsky & Fertig.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen bei der steueroptimierten Gestaltung ihrer Sachverhalte.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass Angehörige, bei denen typischerweise der Interessengegensatz fehlt, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig gestalten dürfen und das Motiv, Steuern zu sparen, eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen macht. Eine rechtliche Gestaltung ist regelmäßig erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorgesehene Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll.
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien (Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer), bei der laufenden Einkünfteermittlung, bei gehaltenen Immobilien in Gesellschaften, im Rahmen der Nachfolgeplanung und bei der Bewertung der Immobilien.
Bei der Anschaffung sowie dem Halten und bei der Modernisierung von Immobilienvermögen können beispielsweise Wahlrechte für die Steuergestaltung genutzt werden. Steuergestaltungen bieten sich insbesondere auch für Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen an, wenn also beispielsweise Immobilien an Familienangehörige vermietet werden.
Hofmann Klafsky & Fertig unterstützt Privatpersonen bei der Vermögensübergabe. Mehr dazu finden Sie hier.
Selbstanzeige – Kapitalerträge ausländischer Konten
- Erstgespräch bei uns im Hause, bei Ihnen oder telefonisch
- Beratung der Erben von sich im Nachlass befindlichen ausländischen Kontobeziehungen sowie Nacherklärung bzw. Berichtigung der Steuererklärungen des Erblassers oder erstmalige Erstellung der Steuererklärungen des Erblassers
- Steuerliche Prüfung und Ergänzung der Erträgnisaufstellungen der ausländischen Banken
- Ermittlung der voraussichtlich nachzuzahlenden Steuern, Zinsen und ggf. Strafzuschläge
- Minimierung der Steuer durch entsprechende Berücksichtigung von Werbungskosten (z.B. Bankgebühren), Anrechnung gezahlter Quellensteuern, Verrechnung von Verlusten von der ausländischen Bankverbindung
- Nacherklärung von in ausländischen Trusts, Stiftungen, Treuhandverhältnissen und Lebensversicherungen angelegtes Vermögen nach vorheriger steuerlicher Beurteilung
- Kommunikation mit den ausländischen Banken/Vermögensverwaltern/Versicherungsgesellschaften
- Rückforderung von Schweizer Verrechnungssteuern
- Begleitung im steuerlichen Strafverfahren vor Ihrem zuständigen Finanzamt
Selbstanzeige – Kapitalerträge ausländische Immobilie
- Erstgespräch in unserem Hause, bei Ihnen oder telefonisch
- Erstellung der Buchhaltung für die (ausländische) Kapitalgesellschaft sowie der relevanten Steuererklärungen
- Ermittlung der voraussichtlich nachzuzahlenden Steuern, Zinsen und ggf. Strafzuschlag
- Begleitung im steuerlichen Strafverfahren vor Ihrem zuständigen Finanzamt
- Beratung der Erben von sich im Nachlass befindlichen ausländischen Immobilien verwaltet von einer (ausländischen) Kapitalgesellschaft sowie Nacherklärung bzw. Berichtigung der Steuererklärungen des Erblassers oder erstmalige Erstellung der Steuererklärungen des Erblassers
Hofmann Klafsky & Fertig erstellt für Privatpersonen Anträge auf verbindliche Auskunft, um mögliche Rechtsunsicherheiten nach Möglichkeit im Vorfeld auszuräumen. Teilweise lassen sich Sachverhalte steuerlich nicht abschließend einschätzen. Daher bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, für geplante aber noch nicht verwirklichte Sachverhalte eine verbindliche Auskunft zu beantragen und die steuerlichen Folgen abzuklären.
Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen bezüglich der steuerlichen Konsequenzen bei Wohnsitzverlagerung und Deklaration der Einkünfte in Deutschland. Hofmann Klafsky & Fertig verfügt über ein internationales Netzwerk und bietet Ihnen grenzüberschreitend Lösungen aus einer Hand.
Privatpersonen, welche gedenken aus Deutschland in das Ausland zu verziehen oder vom Ausland nach Deutschland zu ziehen, müssen oftmals mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Hofmann Klafsky & Fertig berät Privatpersonen bezüglich der steuerlichen Konsequenzen bei Wohnsitzverlagerung und Deklaration der Einkünfte in Deutschland. Dies kann beispielsweise auch Fälle betreffen, bei denen wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften gehalten werden. Daher sollte im Vorfeld die Wohnsitzverlagerung sorgfältig geplant werden.